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«Beschleunigen allein reicht nicht»

Daniel Zurwerra kennt die Planungsrealität der Schweizer Wasserkraft aus erster Hand. Im Gespräch erklärt er, warum viele Projekte des «Runden Tisches Wasserkraft» ins Stocken geraten sind, weshalb die Heimfälle den Investitionsdruck erhöhen – und welche Rolle die Raumplanung bei der koordinierten Nutzung des Wassers spielen kann.

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Daniel Zurwerra, am «Runden Tisch Wasserkraft» von 2021 wurden 15 Projekte vereinbart. War das eine realistische Liste?

Die Liste entstand in einem spezifischen Kontext: Es zeichnete sich eine Energieknappheit ab, der Ukraine-Krieg verstärkte das Bewusstsein dafür zusätzlich. Gleichzeitig hat die Schweiz 2017 den Atomausstieg beschlossen – das sind 40 Prozent der Stromproduktion in der Schweiz, die langfristig wegfallen. Der Runde Tisch fokussiert darauf, die Winterstromlücke zu schliessen, da die Schweiz künftig insbesondere im Winter einen höheren Strombedarf hat und die Produktion gleichzeitig weniger gesichert sein wird. In diesem Kontext ist die Liste nachvollziehbar.

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Die Liste war also vereinbart und die Ausbauziele definiert. Trotzdem werden die Erwartungen heute teilweise tiefer eingeschätzt als zu Beginn. Wie erklären Sie das?

Alle Projekte basierten auf groben Vorstudien. Inzwischen wurden Machbarkeitsstudien erstellt und teilweise bereits die Projektierung gestartet und weiterentwickelt. Schritt für Schritt können somit neue Projektkenngrössen kommuniziert werden.

In frühen Potenzialabschätzungen stecken naturgemäss viele Unsicherheiten.

(Quelle: Damian Jerjen EspaceSuisse)

In der Projektierungsphase werden technische und baulogistische Fragen vertieft, die Topografie des Geländes detailliert analysiert und auch langfristige Entwicklungen besser abgeschätzt – etwa Veränderungen der Wassermengen im Zusammenhang mit dem Gletscherrückgang. Dadurch entstehen belastbarere Grundlagen, die häufig zu einer Präzisierung der ursprünglichen Annahmen führen.

Diese Präzisierungen führten aber doch zu einer Halbierung des Gesamtpotenzials. Das ist massiv.

Frühe Potenzialabschätzungen und später ausgearbeitete Projekte erfüllen unterschiedliche Zwecke. Zu Beginn geht es darum, theoretische Möglichkeiten zu identifizieren. Erst in den nachfolgenden Projektphasen zeigt sich, welcher Anteil dieses Potenzials technisch, wirtschaftlich und rechtlich tatsächlich realisiert werden kann. Solche Anpassungen sind bei grossen Infrastrukturprojekten ein normaler Bestandteil der Planung. Dass sich das ursprünglich ausgewiesene Potenzial dabei in diesem Ausmass reduziert hat, ist jedoch relevant und verdeutlicht die Unsicherheiten, die in frühen Potenzialabschätzungen naturgemäss stecken.

Welche Erkenntnis sollte man daraus für die Energiepolitik ableiten?

Aus meiner Sicht zeigt sich vor allem die Bedeutung stabiler und verlässlicher Rahmenbedingungen. Wasserkraftprojekte haben lange Planungs- und Investitionshorizonte. Entscheidend sind deshalb Planungssicherheit, wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen und Verfahren, die ausreichend Raum für technische Klärungen sowie die Interessenabwägung bieten.

Ein weiterer Faktor, der den Druck auf die Investoren erhöht, sind die anstehenden Heimfälle. Was hat es damit auf sich?

Eine Wasserrechtskonzession wird in der Regel über 80 Jahre vergeben. Viele der heutigen Stauanlagen stammen aus der Mitte des 20. Jahrhunderts, weshalb sich die Heimfälle auf die 2040er-Jahre konzentrieren. Per Definition betreffen Heimfälle die vor rund 80 Jahren verliehenen Wassernutzungsrechte und damit in erster Linie die bestehenden Kraftwerksanlagen. Die Projekte des «Runden Tisches» sind Vorhaben, die sich in bestehende Anlagen integrieren und vom jeweiligen Heimfall ebenfalls betroffen sind. Um die Investitions- und Planungssicherheit zu festigen, wurden verschiedene Gesetzesgrundlagen geschaffen, damit alle involvierten Parteien auf stabilen Grundlagen die Projekte entwickeln und vorantreiben können. Ein wesentliches Dokument ist dabei die Restwertvereinbarung mit den Konzedenten (Anm. der Red.: Konzessionsgeber). Die Umsetzung des Heimfalls ist somit kein Hindernis für den Ausbau der Wasserkraftanlagen. Für die Gemeinden geht es nicht nur um technische oder rechtliche Fragen. Heimfälle beeinflussen langfristig auch die Gemeindefinanzen sowie die zukünftigen Erträge aus der Wasserkraft.

Gehen wir von einer Investition von einer halben Milliarde aus bei einem Nutzungshorizont von zehn Jahren. Wie wird dieses Risiko aufgefangen?

Bei Wasserkraftwerken regeln sogenannte Restwertvereinbarungen, wie der Übergang einer Anlage am Ende der Konzession erfolgt. Wenn das Kraftwerk an einen neuen Konzessionär übergeht, übernimmt dieser diesen Restwert und amortisiert ihn über die verbleibende Nutzungsdauer. Man kann sich das wie eine Hypothek vorstellen: Der neue Betreiber übernimmt den bestehenden Wert und «zahlt» ihn indirekt über die Zeit zurück. Diese Rückzahlung erfolgt über die Gestehungskosten des produzierten Stroms des Kraftwerks, in denen sowohl Abschreibungen als auch Kapitalkosten enthalten sind.

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Und wie wird nach einem Heimfall das Eigentum an Wasserkraftanlagen aufgeteilt?

Das ist kantonal unterschiedlich geregelt. Im Wallis gilt seit 2017 folgende Aufteilung: 30 Prozent übernimmt der Kanton, der diese Anteile an die kantonale Energieproduzentin FMV, die Forces Motrices Valaisannes, verkauft. Die übrigen 70 Prozent entfallen auf die Konzessionsgemeinden. Davon können diese wiederum bis zu 40 Prozent an Dritte veräussern, wobei gemäss kantonalem Recht mindestens 60 Prozent in Walliser Hand bleiben müssen. In anderen Kantonen bestehen andere Modelle – im Tessin etwa beansprucht der Kanton die Anlagen vollständig. 

Angesichts des geschrumpften Potenzials des ersten Runden Tisches läuft nun ein zweiter Prozess an. Was erwarten Sie davon?

Der zweite Runde Tisch ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich das ursprünglich identifizierte Potenzial teilweise relativiert hat. Damit rückt die Frage in den Vordergrund, wie die Versorgungssicherheit in der Schweiz mittel- und langfristig gesichert werden kann. Entsprechend geht es darum, zusätzliche Optionen zu prüfen und das bestehende Portfolio zu ergänzen. Allein im Wallis sollen neun Projekte in diesen Prozess eingebracht werden. 

Sorgfältig geplante und abgestützte Projekte stossen  auf mehr Akzeptanz und verursachen weniger Verzögerungen.

Es sind durchaus interessante Projekte dabei. Bei manchen fehlen aber noch die technischen Konzepte, die zeigen, dass sie machbar und wirtschaftlich sind. In diesem Sinne ist der zweite Runde Tisch ein weiterer Schritt in einem fortlaufenden Klärungs- und Priorisierungsprozess.

Parallel dazu hat das Parlament den Beschleunigungserlass verabschiedet und das Verbandsbeschwerderecht eingeschränkt. Ist Beschleunigung das richtige Mittel – bei Projekten, deren Bauzeit mehrere Jahre umfassen kann?

Das ist eine politische Abwägungsfrage. Versorgungssicherheit hat ein hohes politisches Gewicht bekommen, und der Druck auf Beschleunigung folgt daraus. Aus Sicht der Energiewirtschaft sind vor allem Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend, da die Investitionshorizonte sehr lang sind und die Planungs- und Investitionskosten entsprechend hoch ausfallen. Gleichzeitig zeigt die Erfahrung, dass sorgfältig geplante und abgestützte Projekte langfristig auf mehr Akzeptanz stossen und damit weniger Verzögerungen verursachen. In diesem Spannungsfeld bewegen sich die aktuellen Massnahmen: Beschleunigung kann helfen, braucht aber weiterhin eine solide Projektentwicklung und Abstützung.

Neue Stauseen bedeuten erhebliche Eingriffe in Landschaft und Ökosysteme – mit bekannten negativen Auswirkungen. Wird diesem Umstand genug Rechnung getragen?

Die Interessenabwägung zwischen Nutz- und Schutzinteressen erfolgt projektbezogen und ist im Verfahren fest verankert. Bei Ausbau- und Erweiterungsprojekten (Anm. der Red.: neue Speicherprojekte bzw. Erhöhung einer Mauer eines bestehenden Stausees) ist klar, dass Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen festgelegt werden und diesem Umstand Rechnung getragen werden muss. Entsprechend gilt es, zwischen ökologischen Anforderungen und der Realisierbarkeit der Projekte eine tragfähige Balance zu finden. Ausgleich muss finanzierbar sein.

An der Grimsel wurde mit dem Dialogprozess ein Modell erprobt, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Taugt das als Vorbild?

Dialogprozesse können grundsätzlich einen Mehrwert schaffen, wenn die relevanten Akteure frühzeitig eingebunden werden und gegenseitiges Vertrauen aufbauen können. Ob ein solcher Ansatz erfolgreich ist, hängt jedoch immer vom jeweiligen Projektkontext, den beteiligten Akteuren und den institutionellen Rahmenbedingungen ab. Deshalb lassen sich Erfahrungen nicht eins zu eins von einem Projekt auf ein anderes übertragen.

Bei der Erhöhung der Mauer des Grimselstausees (Kanton Bern) wurde ein neuer Dialogprozess erfolgreich erprobt.

(Quelle: Barbara Jud EspaceSuisse)

Welche Rolle können die Kantone bei solchen komplexen Interessenabwägungen übernehmen?

Ich sehe einen Koordinationsbedarf. Eine übergeordnete kantonale Planung kann dazu beitragen, Interessen frühzeitig aufeinander abzustimmen und Rahmenbedingungen für die Projekte zu schaffen.

Mit diesem Blick auf die Komplexität der Interessenabwägungen: Welche Projekte haben aus Ihrer Sicht die grössten Realisierungschancen bis 2040?

Ganz pragmatisch: Dort, wo am wenigsten Eingriff nötig ist, wo viel bestehende Infrastruktur bereits vorhanden ist und wo entsprechend weniger Ausgleichsmassnahmen anfallen. Dazu gehören insbesondere Erweiterungen oder Anpassungen bestehender Anlagen, etwa in Form von Staumauererhöhungen. Um die energiepolitischen Ausbauziele zu erreichen, wird man gleichzeitig auch auf Projekte angewiesen sein, die stärkere Eingriffe in Natur und Landschaft erfordern. Dazu gehören beispielsweise neue Speicherprojekte, bei denen sich aufgrund der hydrologischen Veränderungen durch den Rückzug der Gletscher neue wasser- und energiewirtschaftliche Fragestellungen und teilweise auch Potenziale ergeben.

Kommen wir von den Projekten zu den Akteuren. Was empfehlen Sie Gemeinden und Kantonen konkret im Umgang mit Wasserkraftprojekten?

Die Gemeinden stehen aktuell vor der Aufgabe, die zukünftige Nutzung ihrer Wasserrechte vorzubereiten. In vielen Fällen geschieht dies im Zusammenhang mit den anstehenden Heimfällen, bei denen technische, ökologische, wirtschaftliche und rechtliche Fragen zusammenkommen. Der Kanton Wallis hat hierzu beispielsweise ein Vademecum für die Umsetzung der anstehenden Heimfälle erarbeitet, das diese Schritte strukturiert und eine Phase der strategischen Planung vorsieht. 

Wer früh beginnt, erweitert seinen Handlungsspielraum.

Entscheidend ist: Die Konzessionen der nächsten 80 Jahre bieten die Chance, Wasser multifunktional zu nutzen. Trinkwasser, Beschneiung, Hochwasserschutz, Bewässerung, Löschwasser und Energieproduktion müssen dabei gemeinsam gedacht werden. Gemeinden sollten sich frühzeitig überlegen, welche Interessen sie langfristig verfolgen und wie viel Wasser sie künftig für eigene Zwecke benötigen. Wer früh beginnt, erweitert seinen Handlungsspielraum und kann die Nutzung seiner Wasserrechte aktiv mitgestalten. Das setzt eine überregionale Zusammenarbeit voraus, denn Einzugsgebiete kennen keine Gemeindegrenzen.

Die Energiebranche ist nicht überall für eine ausgeprägte Dialogkultur bekannt.

Der CEO der Kraftwerke Oberhasli Daniel Fischlin erklärte dem EspaceSuisse-Team am Jahresausflug 2025 die Abläufe im Grimselstauwehr.

(Quelle: Barbara Jud EspaceSuisse)

Sie sprechen von überregionaler Zusammenarbeit und koordinierter Nutzung – das Feld der Raumplanung. Was erwartet die Branche konkret von den Planenden?

Die Energiebranche ist nicht überall für eine ausgeprägte Dialogkultur bekannt. Umso wichtiger sind Fachleute, die unterschiedliche Interessen zusammenführen sowie Prozesse moderieren und begleiten können. Das ist genau das, was die Raumplanung leisten kann – und leisten sollte. Sie kann zudem Nutzungskonflikte frühzeitig sichtbar machen und unterschiedliche Ansprüche an die Ressource Wasser koordinieren. Damit steuert die Raumplanung dazu bei, tragfähige Lösungen auf einer übergeordneten Ebene zu entwickeln.

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