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Mehr Tempo für die Energiewende? Mehr Tempo für die Energiewende: eine Einordnung aus raumplanerischer Sicht
Die Schweizer Energiepolitik hat in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Dynamik entfaltet. Getrieben von der Sorge um eine Strommangellage, vom Klimawandel und vom Atomausstieg hat das Parlament mehrere weitreichende Gesetzesvorlagen verabschiedet – mit erheblichen Konsequenzen für die Raumplanung. EspaceSuisse ordnet die wichtigsten Massnahmen ein.
Die Energiestrategie 2050, die seit dem Volksentscheid von 2017 den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie und den Ausbau erneuerbarer Alternativen vorsieht, gibt die Richtung vor. Doch die Versorgungskrise von 2022 machte deutlich, dass das bisherige Tempo nicht ausreichen würde. Was folgte, war kein geordneter Strategieprozess, sondern ein legislativer Kraftakt – mit Konsequenzen für Natur- und Landschaftsschutz sowie Raumplanung. Im Zentrum stehen vier Gesetzgebungsvorhaben sowie ein begleitender Dialogprozess.
- Solarexpress
(Art. 71a EnG, dringliches Bundesgesetz; verabschiedet im Herbst 2022) - Mantelerlass
(Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien; verabschiedet im Herbst 2023 [21.047]; 2024 angenommen; ändert EnG, StromVG, RPG und WaG; siehe auch BFE-Dossier) - Beschleunigungserlass
(Änderung des Energiegesetzes [EnG]; verabschiedet September 2025 [23.051]; siehe auch ARE-Dossier) - Netzexpress
(Änderung des Elektrizitätsgesetzes [EleG]; Botschaft des Bundesrats vom 21. Mai 2025 [25.057], Differenzbereinigung in der Herbstsession 2026) - «Runder Tisch Wasserkraft»
(Begleitender Dialog mit gemeinsamer Erklärung vom 13. Dezember 2021 als eine wichtige Grundlage; koordiniert durch UVEK/BFE; 15 prioritäre Speicherwasserkraftprojekte; die Projektliste wurde nachträglich in den Mantelerlass bzw. ins Stromversorgungsgesetz integriert)
Auf Einladung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga kamen ab August 2020 Vertreterinnen und Vertreter aller wichtigen Akteure zusammen – von den kantonalen Energiedirektoren über Umweltverbände wie WWF, Stiftung Landschaftsschutz, Fischereiverband und Pro Natura bis zur Energiewirtschaft. In der gemeinsamen Erklärung vom 13. Dezember 2021 einigten sich Umweltverbände, Energiebranche sowie Kantone und Bund auf 15 Projekte, mit denen bis 2040 rund 2,2 TWh Winterspeicherkapazität zugebaut werden sollen und gleichzeitig der Eingriff in Natur und Landschaft möglichst geringgehalten werden soll.
Bei 12 dieser Projekte ist eine Erhöhung einer bestehenden Talsperre vorgesehen, bei drei ein Neubau (Oberaletsch klein VS, Gornerli VS und Trift BE). Die Projekte verteilen sich auf fünf Kantone, vor allem auf das Wallis. Obwohl das gemeinsame Papier damals nur eine Absichtserklärung war, wurden diese Projekte – ergänzt um das Projekt Chlus GR (Art. 9a StromVG) – direkt in den Anhang des Stromversorgungsgesetzes aufgenommen. Mehrere Projekte werden inzwischen aufgrund vertiefter Studien und neuer Rahmenbedingungen neu beurteilt. Insbesondere das Projekt Gornerli in Zermatt VS gerät zunehmend unter Druck.
Im September 2025 gab das UVEK bekannt, dass bis 2040 nur die Hälfte (1,1 TWh) des ursprünglichen Ziels erreicht wird. In der Zwischenzeit hat das UVEK beschlossen, die Projektliste zu überarbeiten und mit neuen Projekten zu ergänzen. Die Bewertung der Projekte erfolgt an einem zweiten Runden Tisch. Eine erste Sitzung fand im März 2026 statt.
Im Folgenden gehen wir auf die verschiedenen Vorlagen und Massnahmen im Einzelnen ein:
Solarexpress (2022) #
Im Herbst 2022 verabschiedete das Parlament ein dringliches Bundesgesetz, das grosse Photovoltaik-Anlagen in den Alpen ermöglichen sollte. Solche Anlagen (mit einer Jahresproduktion von mindestens 10 GWh, wovon mindestens die Hälfte im Winterhalbjahr anfallen muss) gelten neu als standortgebunden, auch in unberührter Natur – womit die Planungspflicht entfällt.
Zudem wurden Einmalvergütungen von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten in Aussicht gestellt. Das Ziel: eine jährliche Stromproduktion von 2 TWh durch hochalpine Grossanlagen, die vor allem Winterstrom liefern sollten.
Die ursprüngliche Bedingung, bis Ende 2025 mindestens 10 Prozent der projektierten Jahresproduktion ins Netz einzuspeisen, erwies sich allerdings als unrealistisch. In der Folge verlängerte das Parlament in der Frühjahrssession 2025 die Förderbedingungen. Neu genügte es, das Baugesuch bis Ende 2025 öffentlich aufzulegen und spätestens fünf Jahre nach der rechtskräftigen Bewilligung den Betrieb aufzunehmen – nur dann gelten diese grossen Anlagen als standortgebunden.
Die Bilanz ist ernüchternd. #
Die Bilanz ist ernüchternd. Von ursprünglich 53 diskutierten Projekten verbleiben 32, davon befinden sich vier im Bau. Selbst wenn alle 32 Projekte realisiert würden, läge die Jahresproduktion mit 739 GWh deutlich unter dem angestrebten Ziel von 2 TWh. Die Gründe liegen bei den hohen Baukosten, teils unklaren Rechtsfragen und einer gewissen Zurückhaltung der Energieversorger aufgrund der – trotz 60 Prozent-Einmalvergütung – fehlenden ökonomischen Rentabilität.
Die Rolle der Raumplanung wurde ausgeschaltet. #
Aus raumplanerischer Sicht ist der Solarexpress ein Novum: Erstmals wurden Anlagen ausserhalb der Bauzonen explizit von der Planungspflicht befreit, wenn ein nationales Interesse geltend gemacht wird. Die Kantone wurden in eine Vollzugsrolle gedrängt, ohne ausreichend Vorlaufzeit. Die Rolle der Raumplanung, nämlich eine umfassende raumplanerische Interessenabwägung sicherzustellen, wurde damit ausgeschaltet.
Mantelerlass (2023/2024) #
Das Parlament verabschiedete im Herbst 2023 das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Mantelerlass, der mehrere Gesetze gleichzeitig anpasste: das Energiegesetz (EnG), das Stromversorgungsgesetz (StromVG), das Raumplanungsgesetz (RPG) sowie das Waldgesetz (WaG). Dieser schafft die Grundlagen für eine rasche Ausweitung der Produktion aus Wasser, Sonne, Wind und Biomasse und verringert gleichzeitig die Abhängigkeit von Energieimporten.
Am 9. Juni 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Vorlage in der Referendumsabstimmung mit 68,7 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
Der Mantelerlass ist in raumplanerischer Hinsicht besonders relevant, weil er klare nationale Ausbauziele definiert: Die erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft sollen bis 2035 eine Jahresproduktion von 35 TWh und bis 2050 von 45 TWh erreichen.
Der Mantelerlass definiert nationale Ausbauziele. #
Bemerkenswert ist zudem, dass das Parlament die 15 am «Runden Tisch Wasserkraft» vereinbarten Speicherwasserkraftprojekte – ergänzt um das Projekt Chlus – direkt in den Anhang des Gesetzes aufgenommen hat. Damit erhalten diese Vorhaben eine explizite gesetzliche Grundlage und ein erhöhtes nationales Gewicht im Rahmen der Interessenabwägung.
Für Kantone und Planungsbehörden bedeutet das: Bei diesen 16 Projekten ist der politische Wille des Bundes unmissverständlich im Gesetz verankert: Bei der Interessenabwägung haben sie dadurch gegenüber anderen Anliegen – etwa Landschafts- oder Gewässerschutz – ein höheres Gewicht. Richtplananpassungen braucht es nur bei den beiden Neubauprojekten (Gorner VS und Trift BE). Zudem ist der Handlungsspielraum für Einsprachen durch den Beschleunigungserlass eingeschränkt.
Zudem enthält der Mantelerlass Regelungen zur Beschleunigung raumplanerischer Abläufe für neue Energieanlagen, zu Effizienzzielen und zu Förderinstrumenten wie dem Winterstrombonus.
Für Gemeinden und Kantone bedeutet das: Sie müssen in ihren räumlichen Planungen aktiv Flächen für erneuerbare Energien sichern.
Das nationale Interesse an Anlagen innerhalb dieser sogenannten Eignungsgebiete ist gesetzlich bereits festgehalten und hat entsprechend Vorrang vor lokalen und kantonalen Interessen, grundsätzlich gar vor anderen nationalen Interessen (siehe auch Kasten «Solaranlagen ausserhalb der Bauzone» am Ende des Artikels).
Beschleunigungserlass (2023–2025) #
Ergänzend zum Mantelerlass legte der Bundesrat im Juni 2023 den Beschleunigungserlass mit Anpassungen im Energiegesetz vor. Dieser sieht vor, Bewilligungsverfahren und Rechtsmittelverfahren für grosse Anlagen zu straffen. Die Bewilligungsbehörden müssen neu innerhalb von 180 Tagen nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen entscheiden. Darüber hinaus wird ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren für Photovoltaik- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse eingeführt.
Besonders umstritten war das Verbandsbeschwerderecht: Für die 15 Wasserkraftprojekte im Anhang des Stromversorgungsgesetzes sowie das Projekt Chlus kann nur noch auf kantonaler Ebene überprüft werden, ob das geltende Umweltrecht eingehalten wird – das Bundesgericht ist nicht mehr zuständig. Die Umweltverbände kritisierten dies als rechtsstaatlich bedenklich, entschieden sich jedoch gegen ein Referendum.
National- und Ständerat stimmten dem Beschleunigungserlass im September 2025 zu. Das Gesetz tritt nun schrittweise in Kraft.
Netzexpress: das Stromnetz als Engpass (seit 2025) #
Mit dem sogenannten Netzexpress soll das Elektrizitätsgesetz angepasst werden, um die Bewilligungsverfahren für den Aus- und Umbau der Übertragungsnetze zu beschleunigen. Ein Grossteil der Leitungen im schweizerischen Übertragungsnetz erreicht in den nächsten Jahrzehnten das Ende der technischen Lebensdauer und muss erneuert werden. Gleichzeitig steigt der Bedarf an neuen Leitungen durch den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Der Bundesrat hat im Mai 2025 die Botschaft zur Revision des Elektrizitätsgesetzes verabschiedet. Der Nationalrat hat die Vorlage bereits beraten und dabei unter anderem den Freileitungsgrundsatz eingefügt: Leitungen ab 220 kV sollen grundsätzlich oberirdisch verlegt werden.
Der Ständerat hat diesen Grundsatz in der Sommersession 2026 als Zweitrat bestätigt, will ihn aber innerhalb der Bauzonen nicht anwenden. Weitere Ausnahmen für Erdkabel gibt es aus Kosten- oder technischen Gründen sowie beim Schutz von Mooren.
Zudem hat die kleine Kammer mehrere neue Akzente gesetzt, auch im Raumplanungsgesetz.
So sollen sowohl die Anlagen des Übertragungsnetzes als auch jene des Verteilnetzes (über 1 kV) und des Bahnstromnetzes eine nationale Bedeutung erhalten, die gegenüber anderen nationalen Interessen grundsätzlich Vorrang hat. Ausserdem soll der Bau von Trafostationen ausserhalb der Bauzonen wesentlich erleichtert werden, indem sie unter bestimmten Voraussetzungen als standortgebunden gelten (maximal 20 m2 Fläche und 3 m Höhe). Dasselbe gilt neu für Energiespeicher ausserhalb der Bauzonen.
Ähnlich wie schon beim Beschleunigungserlass hat der Ständerat zudem entschieden, dass Beschwerden gegen Stromleitungen im Zusammenhang mit Wasserkraftwerken nicht mehr an das Bundesgericht weitergezogen werden können.
Während der Herbstsession hat der Nationalrat am 16. September 2026 mehrere Beschlüsse des Ständerats korrigiert. Am bestehenden Wald-, Gewässer- und Moorschutz soll nicht gerüttelt werden. Der Ständerat hat am 21. September darauf reagiert und ist dem Nationalrat in vier Punkten gefolgt. Am wichtigsten: Moore und Moorlandschaften bleiben geschützt. Wer eine bestehende Leitung durch ein Moor saniert, muss weiterhin ein Sachplanverfahren durchlaufen. Auch der grundsätzliche Vorrang des nationalen Interesses gilt dort nicht. Differenzen bestehen unter anderem noch bei Fragen der Grundeigentümerinteressen sowie bei den gesetzlichen Wald- und Gewässerabständen. Der Ständerat möchte hier lockern.
Die Differenzen sollen noch in der laufenden Herbstsession bereinigt werden.
Fazit aus raumplanerischer Sicht #
Das schweizerische Raumplanungssystem folgt einem einfachen Grundgedanken: Wer den Raum nutzen will – für Siedlungen, Verkehr, Energie oder Naturschutz – muss sich einer umfassenden raumplanerischen Interessenabwägung stellen. Niemand setzt sich einfach durch. Genau dieser Grundsatz gerät durch die beschriebenen Gesetzesvorlagen teilweise unter Druck. Bisher ermittelten Gemeinden und Kantone die relevanten Interessen, wogen sie gegeneinander ab und trafen anschliessend einen Entscheid. Die neuen Vorlagen kehren diese Logik teilweise um: Der Bund erklärt bestimmte Energieanlagen zum nationalen Interesse, das lokale und regionale sowie andere nationale Anliegen grundsätzlich überwiegen kann. Ein Teil der Interessenabwägung wird damit bereits auf Gesetzesstufe vorweggenommen – bevor ein konkretes Projekt überhaupt geprüft wird.
Hinzu kommt der Zeitdruck. Sorgfältige Abwägungen brauchen Zeit und Ressourcen. Wenn Behörden unter engen Fristen entscheiden müssen – ohne ausreichende Grundlagen –, steigt das Risiko von Fehlentscheiden. Was kurzfristig beschleunigt wird, landet später vor Gericht und kann am Ende mehr Zeit kosten als ursprünglich gespart wurde.
Gute Raumplanung ist kein Hindernis, sondern Teil der Lösung. #
Der «Runde Tisch Wasserkraft» zeigt, dass es auch anders geht. Wer Konflikte frühzeitig und gemeinsam angeht, kommt schneller ans Ziel. Die breite Einbindung der Beteiligten hat dort mehrheitlich zu Lösungen geführt, die im Vollzug auf deutlich weniger Widerstand stossen.
Die Lehre aus den letzten Jahren lautet daher nicht, dass Raumplanung die Energiewende bremst, sondern: Wer zu spät plant, zu wenig koordiniert und zu wenig in die Mitwirkung investiert, verlangsamt sie. Gute Raumplanung ist kein Hindernis – sie ist die Voraussetzung dafür, dass die Energiewende tatsächlich gelingt.
Die rechtliche Einordnung von Solaranlagen ausserhalb der Bauzone ist komplex. Massgebend ist zunächst die Frage des nationalen Interesses: Anlagen, die als solche eingestuft werden, sind grundsätzlich prioritär gegenüber anderen nationalen Interessen und gelten als standortgebunden – eine raumplanerisch weitreichende Privilegierung.
Für Anlagen ohne nationales Interesse differenziert das Recht weiter: Innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen (Agri-PV) gilt eine Anlage als standortgebunden, wenn sie die landwirtschaftlichen Interessen nicht beeinträchtigt und Vorteile für die Landwirtschaft bietet oder Versuchs- und Forschungszwecken dient. Für freistehende Anlagen, die nicht von nationalem Interesse sind, gilt die Standortgebundenheit nur in wenig empfindlichen oder bereits belasteten Gebieten – sofern die Erschliessung verhältnismässig ist.
Dieser Artikel erschien ursprünglich am 30.4.2026 auf espacesuisse.ch und wird laufend aktualisiert.
