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Heute
UREK-S will Wohnen in der Landwirtschaftszone erleichtern
Der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet droht weiter aufgeweicht zu werden: Die zuständige Kommission des Ständerats heisst gleich drei Vorstösse gut, die das Wohnen in der Landwirtschaftszone fördern wollen.
Bauernbetriebe mit Tierhaltung könnten künftig uneingeschränkt eine Betriebsleiterwohnung erstellen dürfen.
(Quelle:Esther van der Werf EspaceSuisse)
Die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) folgt damit dem Nationalrat, der die drei Motionen bereits angenommen hat.
Vollständige Nutzung bestehender Gebäude #
Zwei Vorstösse (Motion Ruch 25.3113; Motion Burgherr 23.3717) verlangen, dass bestehende Gebäude ausserhalb der Bauzone vollständig zum Wohnen genutzt werden dürfen. Voraussetzung: Die Gebäude müssen bereits erschlossen sein. Bemerkenswert ist dabei, dass die Motion Ruch mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen sehr deutlich gutgeheissen wurde. Bei der Motion Burgherr gab es Widerstand von einer Minderheit (Annahme mit 8 zu 4 Stimmen), da auch die Umnutzung von Gebäuden ermöglicht würde, die heute nicht mehr bewohnt sind.
Wohnraum ohne Beschränkung für alle Bauernbetriebe #
Beim dritten Vorstoss (Motion Kolly 24.3082) geht es um eine Forderung, die der Nationalrat während der RPG 2-Debatte in einem weniger weit gehenden Antrag abgelehnt hatte: Bauernbetriebe – beziehungsweise landwirtschaftliche Unternehmen mit einer Standardarbeitskraft (SAK) – soll es ohne Einschränkung erlaubt sein, eine Wohnung für die Betriebsleitung zu erstellen. Die Kommission hiess auch diese Forderung mit 8 zu2 Stimmen bei 2 Enthaltungen in einer geänderten Fassung gut: Dies soll nur für Betriebe mit Tierhaltung gelten. Wo legitimer Bedarf nach landwirtschaftlichem Wohnraum besteht, kann dieser auch nach heutigem Recht schon bewilligt werden.
Wer also hoffte, dass die Begehrlichkeiten nach vollbrachter RPG 2-Revision zum Bauen ausserhalb der Bauzone enden würden, sieht sich heute vollends getäuscht. Als nächstes entscheidet der Ständerat.