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30.06.2026
«Verkehr’45» in der Vernehmlassung
Der Bundesrat hat seine Pläne für den Ausbau von Schiene und Strasse öffentlich aufgelegt. Dabei zeigt er auch auf, auf welche Projekte er aus finanziellen Gründen verzichtet. Die Vernehmlassung dauert bis am 9. Oktober 2026.
Im Rahmen des Ausbaus «Verkehr’45» sollen die Kapazitäten der Bahn – inklusiv Agglomerationsverkehr – und die Engpässe auf der Autobahn reduziert werden. Ziel der Vorlage sei es, die verschiedenen Projekte bis 2045 aufeinander abzustimmen, wie es in einer Mitteilung des Bundesrats heisst.
Bereich Schiene #
Wie schon im Januar informiert, bündelt der Bundesrat verschiedene Projekte, um sie in mehreren Ausbauschritten umzusetzen – ein erster Ausbauschritt ist mit der Botschaft 2027 vorgesehen. Innerhalb dieser Botschaft werden verschiedene Angebots- und Realisierungshorizonte unterschieden:
Horizont 2030:
- Verbesserung der Verbindung Biel–Genf
Horizont 2035:
- Viertelstundentakt zwischen Bern und Zürich
- Halbstundentakt auf den Strecken Basel–Zürich und Bern–Luzern
- Ausbau des Regionalverkehrs im Raum Genf–Lausanne
- Taktverdichtungen zwischen Bellinzona und Locarno sowie auf weiteren Strecken.
- Mehr Kapazitäten für den Güterverkehr auf der West-Ost-Achse zwischen Lausanne und Zürich via Biel
Der Bahnhof Genf-Cornavin soll ausgebaut werden.
(Quelle: Joachim Kohler-HB Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0)
Horizont 2045:
- Ligne directe Neuchâtel–La Chaux-de-Fonds
- Ausbau des Bahnhofs Genf Cornavin und des Bahnhofs Basel SBB
- Zimmerberg-Basistunnel II
- Viertes Gleis Zürich Stadelhofen
- Erste Etappe des Durchgangsbahnhofs Luzern
- Grimseltunnel
- verschiedene Ausbauten mit regionaler Bedeutung, unter anderem in St. Gallen und im Prättigau
Weitere strategische Netzelemente will der Bundesrat dem Parlament mit einer Botschaft im Jahr 2031 (Ausbauschritt 2031) vorlegen. Das ursprünglich geplante Herzstück Basel sei weder innert nützlicher Frist noch zu angemessenen Kosten realisierbar. Geprüft wird daher eine kostengünstigere Durchmesserlinie («Herzstück light») mit einem Tiefbahnhof, wovon eine erste Etappe in den Ausbauschritt 2031 einfliesst. Gestrichen hat der Bundesrat 68 kleinere bis mittlere Ausbauprojekte im Umfang von 2,5 Milliarden Franken, die das Parlament beschlossen hatte.
Voraussetzung für den geplanten Ausbau bei der Bahn ist die Verlängerung des Mehrwertsteuerpromilles zugunsten des Bahninfrastrukturfonds.
Der Bundesrat will 31 Ausbauprojekte für die Strasse nicht weiterverfolgen, unter anderem der Ausbau der A1 zwischen Schönbühl BE und Kirchberg BE. Im Bild: die Autobahnbrücke über die Emme bei Alchenflüh BE.
(Quelle: jag9889 Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0)
Bereich Autobahn #
Ausbauschritt 2027:
- Sechs Spuren der A1 zwischen Aarau-Ost und der Verzweigung Birrfeld AG
- Sechs Spuren der A1 zwischen Perly und Bernex GE
Bis 2045 plant der Bundesrat, acht weitere Abschnitte gezielt auszubauen.
Nicht weiterverfolgt werden 31 Projekte im Umfang von rund 16 Milliarden Franken, die bisher Teil des Programms zur strategischen Entwicklung der Nationalstrassen (STEP). Dazu gehören unter anderem die Ausbauprojekte zwischen Le Vengeron und Nyon sowie zwischen Schönbühl und Kirchberg, die im Rahmen der Volksabstimmung zum Ausbauschritt 2023 abgelehnt wurden. An ihrer Stelle prüft der Bund betriebliche Massnahmen (z. B. temporäre Umnutzung von Pannenstreifen), um zu Spitzenzeiten den Verkehr zu verflüssigen.
Agglomerationen #
Die Vorlage enthält auch die Bundesbeiträge für Programm Agglomerationsverkehr der 5. Generation: Mit knapp 1,7 Milliarden Franken aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sollen Projekte in 40 Agglomerationen finanziert werden.
Zur Vernehmlassung #
Weitere Informationen und Details zu den Projekten finden Sie im Dossier Verkehr’45 des UVEK sowie in den Unterlagen zur Vernehmlassung, die bis am 9. Oktober 2026 dauert.