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Kompensation von Fruchtfolgeflächen gelockert

Wer ein Gewächshaus mit bodengebundener Produktion erstellt, muss die beanspruchte Fläche künftig nicht mehr kompensieren. Das ARE hat den Erläuterungsbericht zum Sachplan Fruchtfolgeflächen aktualisiert.

Die Kompensationsregel für Fruchtfolgeflächen gilt neu nicht mehr bei Gewächshäuser.

(Quelle: Madeleine Ramseyer EspaceSuisse)

Fruchtfolgeflächen (FFF) sind die ertragreichsten Landwirtschaftsböden der Schweiz. Sie sichern die Ernährung in Notlagen. Wer sie überbaut, musste sie bisher kompensieren. Diese Regel wird nun gelockert.

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hält im aktualisierten Erläuterungsbericht fest: «Künftig ist bei Gewächshäusern, in denen regelmässig bodengebunden produziert wird, und bei ganzjährigen Folientunneln eine Kompensation nicht mehr notwendig.» Die Qualitätskriterien der FFF müssen bei diesen Flächen weiterhin erfüllt sein – insbesondere muss der Bau der Gewächshäuser bodenschonend und ohne Verdichtung des Bodens erfolgen. Mit der Änderung stützt setzt der Bundesrat eine Motion aus dem eidgenössischen Parlament um.

Der Grundsatz bleibt: Jeder Kanton muss seinen Mindestumfang an FFF einhalten. Kompensiert werden muss, sobald ein Verbrauch dieses Kontigent gefährdet.

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Sachplan Fruchtfolgefläche

Der Bundesrat hat den revidierten Sachplan FFF am 8. Mai 2020 verabschiedet. Er verlangt gesamtschweizerisch mindestens 438'460 Hektaren. Gesichert sind laut ARE aktuell 445'680 Hektaren. Die rechtliche Grundlage bilden die Artikel 26 bis 30 der Raumplanungsverordnung.

(Quelle: ARE)

Die interaktive FFF-Karte zum Stand vom 1. Januar 2023 des ARE zeigt, welcher Kanton wieviele Hektaren Fruchtfolgeflächen gesichert hat.