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Teilerfolg bei Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen

Der Bundesrat setzt eine Motion gegen Tempo 30 weniger streng um und verzichtet auf eine der beiden in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Massnahmen. Der Gemeinde- und der Städteverband freuen sich.

Auf verkehrsorientierten Strassen ist auch in Zukunft Tempo 30 grundsätzlich möglich. Im Bild: das Zentrum von Köniz bei Bern.

(Quelle: Madeleine Ramseyer EspaceSuisse)

Verzichtet wird auf die Priorisierung von lärmarmen Belägen, wie der Bundesrat in einer Mitteilung zur Umsetzung der Motion Schilliger schreibt. Ursprünglich war eine Einbaupflicht von solchen modernen – und teuren – Belägen vorgesehen, um dem Lärmschutz Rechnung zu tragen.

Sowohl die Mehrheit der Gemeinden und Städten als auch der Kantone kritisierten dies unter anderem wegen den Mehrkosten, aber auch weil der Bundesrat damit in die Gemeindeautonomie eingreifen wollte. Der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband begrüssen den Verzicht in einer gemeinsamen Mitteilung.

Den zweiten Vorschlag aus der Vernehmlassung setzt der Bundesrat um: Künftig muss im Gutachten zur Begründung einer gewünschten Temporeduktion auf Hauptverkehrsachsen zusätzlich angewiesen werden, dass die Massnahme keinen unerwünschten Ausweichverkehr auf siedlungsorientierte Strassen verursacht. Diese Massnahme sei in der Vernehmlassung auf eine breite Zustimmung gestossen, schreibt der Bundesrat.

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Für den Gemeinde- und Städteverband sind die beschlossenen Massnahmen keine grundsätzliche Änderung in Bezug auf die aktuelle Praxis. Würden die Lärmgrenzwerte überschritten oder gebe es Sicherheitsbedenken, könne weiterhin auf Temporeduktionen im Siedlungsgebiet gesetzt werden.