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Der Untergrund ist keine Blackbox Grundwasser schützen: Warum eine frühe Planung hilft
Die Nutzung des Untergrunds nimmt mehr und mehr zu – und setzt damit zentrale Grundwasservorkommen unter Druck. Nutzungskonflikte im Untergrund können die lebenswichtige Ressource Wasser genauso gefährden wie etwa Pestizide oder Industriechemikalien. Wann also ist die Nutzung des Untergrunds unbedenklich? Wann hat der Schutz Vorrang? Eine sorgfältige und frühzeitige Interessenabwägung liefert die richtigen Antworten. Für einen wirklich wirksamen Grundwasserschutz braucht es aber mehr.
- Den Untergrund nicht als Ausweichfläche behandeln
- Nutzungen im Untergrund und auf der Oberfläche früh aufeinander abstimmen
- Frühzeitig Kontakt zu Gewässerschutzfachstellen aufnehmen
- Frühzeitige und umfassende Interessenabwägung durchführen
Das Grundwasser gehört zu den wichtigsten Ressourcen für die Trinkwasserversorgung in der Schweiz. Gerade im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen – wie steigende Temperaturen, eine Verschlechterung der Wasserqualität oder invasiven Arten wie die Quaggamuschel – könnte zudem die Versorgung mit Seewasser an Zuverlässigkeit verlieren.
Neben seiner Bedeutung für die Trinkwasserversorgung erfüllt Grundwasser auch wichtige Funktionen für die Umwelt und Wirtschaft.
Bedeutung und Funktionen des Grundwassers
Darüber hinaus hat das Grundwasser auch einen grundlegenden Wert: Sauberes Wasser, das in ausreichender Menge kostengünstig zur Verfügung steht, ist eine Voraussetzung für die Gesundheit und dem würdevollen Leben aller Lebewesen. Dieser Wert lässt sich kaum wirtschaftlich beziffern und sollte damit umso mehr Einfluss in planerischen und politischen Entscheiden haben.
Was stört, verschwindet nach unten: Grundwasser unter Siedlungsdruck #
In den urbanen Regionen der Schweiz wächst die Bevölkerung. Die bauliche Entwicklung verdichtet sich nicht nur an der Oberfläche, sondern auch im Untergrund. Dadurch geraten zentrale Grundwasservorkommen stärker unter Druck, obwohl sie für die Versorgung von zentraler Bedeutung sind – besonders im Mittelland.
Unangenehmes in den Untergrund zu verlagern, folgt einer menschlichen Logik: Was stört, verschwindet nach unten, zum Beispiel ein Parkhaus oder ein Rechenzentrum: «Aus den Augen, aus dem Sinn.» Es ist daher wichtig zu verstehen, dass der Untergrund kein leerstehender Lagerplatz ist, sondern ein eigenständiger Raum mit Grenzen, komplexen Dynamiken und Konsequenzen für unsere Lebenswelt.
Der Untergrund ist kein leerstehender Lagerplatz.
Stollenfassung Kohlboden im Lorzental im Kanton Zug.
(Quelle: Natacha Torres)
Dennoch planen viele Stadtentwicklerinnen und -entwickler, Einrichtungen für Verkehr, Logistik und Energieversorgung in den Untergrund zu verlagern, um die Lebensqualität an der Oberfläche zu erhöhen. Zudem entstehen mit wachsender Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung Bauwerke – etwa mehrgeschossige Unterkellerungen, Tunnel, Pfahlfundamente oder Leitungsnetze, die immer flächiger und tiefer in den Untergrund reichen und damit häufig in den Grundwasserraum eingreifen.
Was auf den ersten Blick wie eine sinnvolle Entlastung erscheint, birgt jedoch Risiken: Unbedachte Eingriffe können den Zustand der Grundwasserleiter schleichend und unwiderruflich verschlechtern.
Ein Grundwasserleiter (auch Grundwasserträger) ist eine durchlässige Schicht im Untergrund, die Wasser speichern und weiterleiten kann. Typische Materialien sind Sand oder Kies sowie geklüfteter oder verkarsteter Fels mit vielen verbundenen Hohlräumen.
Besonders verbreitet sind im Schweizer Mittelland sogenannte Lockergesteinsgrundwasserleiter aus Schotter, der durch Gletscherabschmelze abgelagert wurde. Feinkörnige oder dichte Schichten wie Seeton oder Grundmoräne wirken dagegen als Barrieren und begrenzen den Wasserfluss.
Jedes Bauwerk im Grundwasser reduziert das Speichervolumen des Grundwasserleiters und stört seinen Durchfluss. Hinzu kommen mögliche Einträge von Schadstoffen aus Baumaterialien, unbemerkte Leckagen sowie eine dauerhafte Erwärmung des Grundwassers, etwa durch den Betrieb von Tunneln oder Tiefgaragen. Tiefe und voluminöse Einbauten sind zudem oftmals irreversibel: Da ein Grundwasserleiter über tausende Jahre entsteht, gilt der bebaute Teil in den allermeisten Fällen als für viele Generationen verloren.
Vom gesetzlichen Grundwasserschutz #
Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone gemeinsam zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 76 BV). Es bestehen klare rechtliche Rahmenbedingungen, die das Bauen im Grundwasser eigentlich stark einschränken oder weitgehend verbieten.
Das Gewässerschutzgesetz verlangt auch, dass das Speichervolumen und der Durchfluss nutzbarer Grundwasservorkommen nicht wesentlich und dauerhaft verringert werden dürfen (Art. 43 Abs. 4 GSchG). Dort, wo nutzbare Grundwasservorkommen vorhanden sind, darf nicht unter den mittleren Grundwasserspiegel gebaut werden. Ausnahmebewilligungen sind zwar möglich, darauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch (Anhang 4 Ziffer 211 Abs. 2 GSchV).
Ausnahmebewilligungen werden zahlreich beantragt und erteilt.
Gerade diese Ausnahmeregelungen zeigen jedoch, dass selbst gut gesetzte Rahmenbedingungen anfällig für zu grosse Spielräume sind: Ausnahmebewilligungen werden zahlreich beantragt und auch erteilt. Allzu oft scheint ein einzelnes Stück Grundwasserleiter entbehrlich. Dies macht deutlich, dass der Schutz nicht allein durch Gesetze gewährleistet ist. Da sich die Entscheidungen über die Raumnutzung an der Oberfläche auch auf den Untergrund auswirken, haben auch die politischen Vertreterinnen und Vertreter sowie Raumplanende eine besondere Verantwortung für den schonenden Umgang mit dem Grundwasser.
Artikel 3 Abs. 5 RPG
Die Nutzungen des Untergrundes, insbesondere die Nutzungen von Grundwasser, Rohstoffen, Energie und baulich nutzbaren Räumen, sind frühzeitig aufeinander sowie auf die oberirdischen Nutzungen und die entgegenstehenden Interessen abzustimmen.
Der Planungsgrundsatz zur frühzeitigen Abstimmung im Untergrund wurde im Rahmen der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) eingefügt und ist seit 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Rolle der Raumplanung #
Die Aufgaben der Raumplanung sind in diesem Zusammenhang grundsätzlich klar definiert. Ein zentrales Element besteht darin, frühzeitig zu erkennen, dass ein geplantes Bauvorhaben im Untergrund das Grundwasser beeinflussen kann. In der Folge können alternative Lösungsansätze und Projektvarianten entwickelt und geprüft werden, bevor sich die Spielräume verengen.
Für eine erste Einschätzung bieten die kantonalen Grundwasserkarten eine wichtige Orientierung: Sie geben Hinweise darauf, ob Grundwasser vorhanden ist. Für weitergehende Aussagen, insbesondere zur Tiefe sowie zur räumlichen Ausdehnung von Grundwasserleitern, sind vertiefte Abklärungen erforderlich.
Die Datenlage zum Untergrund ist allerdings vielerorts noch lückenhaft. Umso wichtiger ist es, frühzeitig in zusätzliche Abklärungen zu investieren und bereits in einer frühen Planungsphase den Kontakt zu zuständigen Gewässerschutzfachstellen oder hydrogeologischen Fachbüros zu suchen. Gerade im Rahmen der Richtplanung können solche Grundlagenarbeiten dazu beitragen, sensible Räume frühzeitig zu erkennen und entsprechende Festlegungen oder Prüfaufträge zu verankern. Dies erhöht die Planungssicherheit und trägt dazu bei, potenzielle Konflikte rechtzeitig zu erkennen.
Die Datenlage zum Untergrund ist noch lückenhaft.
Wird ein Eingriff in den Untergrund erst bewertet, wenn ein Projekt bereits weit fortgeschritten ist, fallen dabei die wirtschaftlichen und politischen Interessen stark ins Gewicht. In dieser Phase sind die Handlungsspielräume eingeschränkt, und Schutzanliegen geraten leicht in den Hintergrund.
Das Bauwerk im Untergrund – notwendig oder nur bequem? #
Wenn eine nachweisbare Standortgebundenheit sowie ein hoher Nutzen für die Allgemeinheit einen Eingriff in den Grundwasserraum dennoch erforderlich machen, kann im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse eine transparente Interessensabwägung erfolgen. Dabei wird aufgezeigt,
- welche Eingriffe vertretbar sind und
- unter welchen Bedingungen diese minimiert werden können.
Diese vertiefte Auseinandersetzung zeigt auch auf, ob der Eingriff wirklich notwendig oder einfach nur bequem ist.
Wie der Begriff Bewertung bereits andeutet, macht es auch einen wesentlichen Unterschied, ob Entscheidungsträger davon ausgehen, dass im «Wasserschloss Schweiz» ausreichend Grundwasser vorhanden ist, oder ob sie sich der schleichenden Überbeanspruchung des Grundwasservorkommens bewusst sind.
Ist ein Eingriff tatsächlich unvermeidbar, müssen stets Optimierungsmöglichkeiten geprüft werden, um die Auswirkungen auf das Grundwasser zu minimieren: Wenn beispielsweise ein Gebäude so geplant wird, dass sein Gewicht minimiert oder besser verteilt ist, braucht es weniger tiefe Fundamente. Auch Leitungen (etwa für Fernwärme, Wasser oder Strom) können räumlich so verlegt werden, dass der Eingriff in den Grundwasserraum verringert wird.
Hardhof Reservoir, Zürich.
(Quelle: Natacha Torres)
Hardhof Filterbrunnen, Zürich.
(Quelle: Natacha Torres)
Die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Hard in Winterthur soll bis ca. 2065 ausgebaut werden (≈ 300'000 Einwohnerinnen und Einwohner). Gründe sind das Bevölkerungswachstum sowie strengerer Vorgaben (u. a. N‑Elimination, Mikroverunreinigungen). Der Untergrund des ARA-Standorts weist einen sehr sensiblen Lockergesteins‑Grundwasserleiter auf mit Trinkwasserfunktion und hydraulischem Austausch mit der Töss. Das Projekt Ost baut teils unter dem Grundwasserspiegel.
Geplante Schutz-/Sicherungsmassnahmen:
- Variantenstudien zur Eingriffsminimierung
- (teilweise) Rückbaubarkeit
- begleitendes Grundwasser‑Monitoring
- Vorsorgemassnahmen nach Vorsorgeprinzip
- transparente Risiko- und Interessenabwägung als Bewilligungsgrundlage
Der Ausbau am bestehenden Standort wird unter strengen Auflagen als gerechtfertigt beurteilt (Standortgebundenheit, überregionaler Nutzen für Gewässer-/Trinkwasserschutz, Alternativen insgesamt ungünstiger).
Für das Bauen im Grundwasser besteht kein allgemeiner Rechtsanspruch. Auch vollständig ausgearbeitete Projekte können daher scheitern, wenn die Rahmenbedingungen nicht erfüllt sind. Deshalb sind frühzeitige Abklärungen und eine enge Abstimmung mit allen Beteiligten zentral. Spätere Verfahren schränken den Spielraum meist stark ein.
Für einen wirksamen Grundwasserschutz braucht es allerdings nicht nur eine vorausschauende Planung und eine gute Datenlage, sondern auch ein ausgeprägtes Wertebewusstsein. Entscheidend ist, dass der Untergrund nicht als Blackbox behandelt wird, sondern von Beginn an ausreichend verstanden und in die Planung einbezogen wird.