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Der Wakkerpreis ist kein Denkmal
Der Wakkerpreis blickt zwar in erster Linie zurück, verpflichtet aber zugleich für die Zukunft. Mit der Auszeichnung von Brig-Glis VS wird nicht nur eine vorbildliche Entwicklung gewürdigt, sondern auch die Erwartung bekräftigt: Die Raumplanung soll künftig wieder als gestaltende öffentliche Aufgabe verstanden werden.
- Strategische Leitbilder sind wichtig für eine qualitätsvolle Innenentwicklung.
- Raumplanung nicht als Zonenflächenrechnung praktizieren.
- Öffentliche Interessen haben Vorrang gegenüber privaten.
- Funktionale Räume erfordern eine verbindliche Koordination.
Mit der Verleihung des Wakkerpreises 2026 an Brig-Glis wird eine Stadt ausgezeichnet, die über Jahrzehnte hinweg gezeigt hat, was kontinuierliche Baukultur im alpinen Raum bedeuten kann.
Die Ehrung ist wohlverdient. Sie würdigt den sorgfältigen Umgang mit dem historischen Erbe, die Offenheit gegenüber zeitgenössischer Architektur und die Fähigkeit, einschneidende Ereignisse – etwa Naturkatastrophen – in langfristige stadträumliche Qualitäten zu übersetzen.
Baukultur als Generationenvertrag #
Doch der Wakkerpreis ist kein Denkmal für vergangene Leistungen. Er ist eine Auszeichnung auf Zeit – und damit auch eine Aufforderung, sich der eigenen Verantwortung neu bewusst zu werden. Gerade in Brig-Glis stellt sich diese Frage mit besonderer Schärfe. Die Qualitäten, die heute gewürdigt werden, sind das Resultat von Entscheiden, Haltungen und Investitionen über mehrere Jahrzehnte hinweg.
Praktisch alle Personen, die diese Entwicklung geprägt haben, tragen heute keine Verantwortung mehr. Das ist weder ein Vorwurf noch eine Relativierung, sondern eine nüchterne Feststellung: Baukultur ist ein Generationenvertrag. Jede Generation profitiert von den Leistungen ihrer Vorgänger – und steht gleichzeitig in der Pflicht, diesen Mehrwert weiterzutragen.
Die Generationen hinterlassen ihre Spuren: das Stockalperschloss im Barock.
(Quelle: Gaëtan Bally/Keystone/Schweizer Heimatschutz)
Die Postgarage Brig-Glis in der Moderne.
(Quelle: Gaëtan Bally/Keystone/Schweizer Heimatschutz))
Das zeitgenössische Wohnhaus St. Ursula.
(Quelle: Gaëtan Bally/Keystone/Schweizer Heimatschutz)
Raumplanung ist nicht Mathematik #
In den letzten Jahren wurde die raumplanerische Debatte in Brig-Glis zunehmend auf ein einziges Thema reduziert: die Rückzonungen. Planerische Arbeiten und differenzierte Abwägungen wurden pauschal infrage gestellt und als eine vermeintlich technokratische Einschränkung privaten Eigentums abgetan.
Es entstand der falsche Eindruck, die Raumplanung beschneide in erster Linie private Interessen.
Diese Verkürzung fand in der öffentlichen Debatte und in grossen Teilen der medialen Berichterstattung wenig kritische Einordnung und verstärkte den Eindruck, Raumplanung bestehe in erster Linie darin, private Interessen zu beschneiden.
Diese Sichtweise greift jedoch zu kurz. Denn Raumplanung ist keine Mathematik. Sie besteht nicht im mechanischen Abgleich von Bauzonenflächen mit Prognosen und schon gar nicht im schematischen Vollzug rechtlicher Mindestanforderungen.
Raumplanung ist eine öffentliche Aufgabe zur Gestaltung unserer räumlichen Entwicklung: Sie muss die langfristigen Qualitäten sichern und unterschiedliche Interessen ausgleichen. Genau dies verlangt auch das Raumplanungsgesetz (RPG):
- Artikel 1 RPG verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden zu einem haushälterischen Umgang mit dem Boden und zu einer aufeinander abgestimmten Raumordnung.
- Artikel 3 RPG konkretisiert diesen Auftrag: Die Siedlungsentwicklung soll nach innen erfolgen, Landschaften geschont, Ortsbilder erhalten und natürliche Lebensgrundlagen gesichert werden.
Diese Grundsätze sind keine abstrakten Leitplanken. Sie verlangen konkrete Entscheidungen – auch unbequeme.
Das Siedlungsleitbild als objektive Grundlage #
Gerade hier hat sich Brig-Glis mit dem Siedlungsleitbild von 2014 (notabene bevor die im Wallis stark umstrittene Teilrevision des Raumplanungsgesetzes RPG 1 in Kraft trat) bemerkenswert gut aufgestellt. Die Stadt verfügt über eine strategische Grundlage, die breit abgestützt erarbeitet wurde und konsequent auf qualitative Kriterien setzt.
Das Leitbild formuliert räumliche Ziele, unterscheidet Entwicklungs- und Schonräume, benennt landschaftliche und ortsbildliche Sensibilitäten und schafft Orientierung für eine qualitätsvolle Innenentwicklung. Es ist eine ausgezeichnete Grundlage, um die erste Teilrevision des RPG nicht nur formal zu erfüllen, sondern inhaltlich überzeugend umzusetzen.
Rückzonungen um ihrer selbst willen sind weder planerisch sinnvoll noch politisch tragfähig.
Planungsbüros in der Verantwortung #
Rückzonungen um der Rückzonungen willen sind weder planerisch sinnvoll noch politisch tragfähig. Wo hingegen klare landschaftliche, ortsbildliche oder raumplanerische Gründe bestehen, müssen öffentliche Interessen höher gewichtet werden als private. Das ist kein Angriff auf das Eigentum, sondern dessen rechtlich vorgesehene Einbettung. Eigentum ist geschützt, aber nicht ohne Grenzen.
Das Abwägungsgebot verlangt, dass private Interessen dort zurückstehen, wo überwiegende öffentliche Interessen bestehen. Gerade deshalb ist bei der fachlichen Beratung besondere Sorgfalt gefragt. Raumplanung darf nicht primär als Übung verstanden werden, möglichst viel bestehendes Eigentum zu konservieren oder übergeordnete Ziele als verhandelbar darzustellen.
Wer Gemeinden bei der Raumentwicklung berät, trägt Mitverantwortung dafür, dass die Grundsätze des RPG respektiert und nicht relativiert werden – auch dann, wenn dies politisch unbequem ist. Kritische Distanz zum Staat ist legitim. Die konsequente Ausblendung öffentlicher Interessen hingegen nicht.
Wer Gemeinden bei der Raumentwicklung berät, trägt Mitverantwortung dafür, dass die Grundsätze des RPG respektiert werden.
Eigentum ist geschützt, aber nicht ohne Grenzen: Bei überwiegenden öffentlichen Interessen – zum Beispiel Ortsbild- oder Landschaftsschutz – müssen private zurückstehen.
(Quelle: Gaëtan Bally/Keystone/Schweizer Heimatschutz)
Regionales Denken und Wirken #
Mit dem Wakkerpreis rückt schliesslich die regionale Verantwortung von Brig-Glis noch stärker in den Fokus. Als Bildungs-, Gesundheits- und Verkehrszentrum des Oberwallis wirkt die Stadt weit über ihre Grenzen hinaus. Diese Rolle ist im Raumplanungsgesetz ausdrücklich mitgedacht: Artikel 1 RPG verlangt nicht nur einen haushälterischen Umgang mit dem Boden, sondern auch eine abgestimmte Entwicklung von Siedlung und Infrastruktur über die kommunalen Grenzen hinweg.
Das Agglomerationsprogramm Brig-Visp-Naters hat gezeigt, dass Zusammenarbeit möglich ist und wichtige Fortschritte gebracht hat. Die Gemeindeautonomie ist kein Argument gegen eine regionale Abstimmung.
Raumplanung endet nicht an der Gemeindegrenze.
Gerade bei der Siedlungsentwicklung und bei der Koordination öffentlicher Infrastrukturen besteht in der Agglomeration Brig-Visp-Naters weiterhin erhebliches Potenzial. Zersplitterte Strategien und konkurrierende Entwicklungsabsichten widersprechen nicht nur den Zielen des RPG, sondern auch dem Anspruch, den der Wakkerpreis formuliert.
Raumplanung endet nicht an der Gemeindegrenze. Wer regional wirkt, muss regional denken – und handeln. Der Wakkerpreis verleiht Brig-Glis hier zusätzliches Gewicht. Und er erhöht die Erwartung, diese Rolle aktiv wahrzunehmen.
Das Garderobengebäude des FC Brig-Glis sitzt fest wie ein Berg – Giannis Sitz ist da schon etwas lockerer.
(Quelle: Gaëtan Bally/Keystone/Schweizer Heimatschutz)
Der Wakkerpreis als Einladung #
Der Wakkerpreis 2026 für Brig-Glis ist deshalb weniger ein Abschluss einer Entwicklung als ein Auftrag für die Zukunft. Er ist eine freundliche Einladung, die guten Grundlagen konsequent zu nutzen. Und er ist eine Verpflichtung, Raumplanung wieder als das zu verstehen, was sie ist: eine öffentliche Aufgabe zur Gestaltung der Zukunft.
