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OW: Planungs- und Baugesetz revidiert

Der Kanton hat seine Planungsverfahren vereinfacht und gewisse Bauvorschriften flexibilisiert. Das revidierte Planungs- und Baugesetz (PBG) ist seit dem 1. März 2026 in Kraft.

Der Kanton und seine sieben Einwohnergemeinden haben das neue PBG gemeinsam erarbeitet. Neben der Vereinfachung der Planungsverfahren hat es eine neue Struktur; von beidem verspricht man sich mehr Effizienz.

Bei den Bauvorschriften schafft das Gesetz mehr Flexibilität bei den Abstandsbestimmungen, damit Bauland besser genutzt werden könne (Baulandmobilisierung), wie es in einer Mitteilung heisst. Zudem legt es auch die Grundlage für die künftige digitale Abwicklung von Bau- und Planungsverfahren.

Parallel zur Revision haben die Gemeinden ein Muster-Bau- und Zonenreglement (Muster-BZR) entwickelt. Das koordinierte Vorgehen stelle sicher, dass die Regelungen von Bund, Kanton und Gemeinden koordiniert sind. Die sieben Obwaldner Gemeinden arbeiten zurzeit alle an der Revision ihrer Bau- und Zonenordnung.