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Revidiertes Raumplanungsrecht in Kraft

Die 2. Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) ist in Kraft. Seit dem 1. Juli 2026 sind auch die restlichen neuen Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen gültig.

(Quelle: Barbara Jud EspaceSuisse)

Der Bundesrat hatte entschieden, die revidierten Bestimmungen des RPG und der RPV gestaffelt in Kraft zu setzen, um den Kantonen Zeit für die Anpassungen zu geben (siehe News vom 21.10.2025). Seit dem 1. Juli gelten nun auch die Bestimmungen zum sogenannten Stabilisierungsziel, also zur Begrenzung der Zahl der Gebäude und der versiegelten Fläche im Nichtbaugebiet, sowie zum Gebietsansatz, einem freiwilligen Planungsinstrument, das spezifische Mehrnutzungen ausserhalb der Bauzone zulässt.

Bereits seit dem 1. Januar 2026 sind alle Bestimmungen in Kraft, die grundsätzlich keine Anpassungen in den Kantonen erfordern. Dies sind insbesondere die Änderungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien, aber auch einzelne Bestimmungen zu zonenkonformen oder besitzstandsgeschützten Bauten und Anlagen. Weiter gelten auch die Regelungen zum sogenannten Vorrang der Landwirtschaft seit Anfang Jahr.

Für eine Übersicht, welche Bestimmung wann in Kraft trat, empfiehlt sich die entsprechende Liste auf der Website des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE). Dort finden sich weitere wichtige und nützliche Unterlagen zur Umsetzung der umfangreichen RPG 2-Revision. 

Über fedlex.admin.ch ist das revidierte Raumplanungsrecht abrufbar (mit Stichwort-Suche RPG bzw. RPV). Übersicht

Auf unserer espacesuisse.ch schliesslich finden Sie unter anderem eine Übersicht, was mit RPG 2 auf die Kantone und Gemeinden zukommt. Unser Dossier Raum & Umwelt 1/2026 bietet eine erste Auslegeordnung zur Umsetzung des Stabilisierungsziels.