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Bundesgericht stützt Zürcher Vorgehen gegen Business-Apartments

Die Stadt Zürich kann künftig Business-Appartements und andere befristet vermietete Wohnungen in Wohnzonen verbieten. Der Entscheid des Bundesgerichts hat Signalwirkung für andere betroffene Gemeinden, auch in Tourismusregionen.

(Quelle: Gebäude wie dieses in Zürich können Business-Appartements enthalten. (Foto: Jonah Townsley, Unsplash) Unsplash EUm09Baaeys)

Mit der umstrittenen BZO-Änderung will die Stadt Zürich im Rahmen der Wohnanteilspflicht (preiswerten) Erstwohnraum erhalten und die ansässige Wohnbevölkerung vor der Verdrängung schützen. Diese Regelung erachtet das Bundesgericht als zulässig. Es bestehe ein hohes öffentliches Interesse, «das Bedürfnis der ortsansässigen Bevölkerung an einem genügenden Angebot von Mietwohnungen zu befriedigen». 

Im Fokus stehen dauerhaft kommerziell genutzte Wohnobjekte. Das Hochbaudepartement der Stadt Zürich stellt sich in seiner Medienmitteilung auf den Standpunkt, dass viele Airbnb- und Business-Appartements und andere befristet vermietete Wohnungen nun wieder zu Langfristwohnungen umgerüstet werden müssen. Der Bestandsschutz greife in diesem Fall nicht.

Nicht betroffen vom Bundesgerichtsurteil von der Regelung sind gelegentliche Vermietungen der eigenen Wohnung während Abwesenheiten.

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Das Urteil im Wortlaut

Urteil 1C_401/2024 vom 30. April 2026 (Zürich ZH).